Alle gezeigten Entwürfe unterliegen dem Urheberrecht und sind im Notariat in Brandenburg hinterlegt. Bitte haben Sie Verständnis das auf der Internetseite keine Grundrisse der Gebäude gezeigt werden.
Sie können sich gerne kostenfrei als Interressent im Kundenbereich anmelden. Die Einsichtnahme der Entwürfe im geschützten Kundenbereich ist für Sie für einen Zeitraum von 90 Tagen kostenfrei. In dieser Zeit können Sie sich alle Entwürfe ansehen und in Ruhe entscheiden welcher Haustyp für Sie in Frage kommt.
Die Grundrisse aller Hausserien wurden in einem zeitaufwändigen Prozess auf eine multifunktionelle Nutzung sowie die Einhaltung der Barriererfreiheit optimiert.
Alle Haustypen sind vom Grundsatz im Erdgeschoss barrierefrei in Sinne des Schutzzieles der DIN 18040-2R. Es ist grundsätzlich möglich, auf Grund der Struktur der Gebäude ein Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus aufzutrennen. So kann der Platz der in der Familienphase für Kinder genutzt wird später als eigenständige Wohnung genutzt werden.
Auch wir als Architekten müssen uns vor Plaigaten schützen. Um es rechtlich zu unterbinden das geistiges Eigentum illegal kostenfrei kopiert und genutzt wird, wird mit Ihnen bei der Anmeldung ein Vertrag über die Anerkennung meiner Urheberrechte geschlossen. Weiter sichern Sie die Vertraulichkeit der erhaltenden Informationen durch Ihre Person zu.
Es wird ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch kein Architektenvertrag abgeschlossen. Bis auf die vertragliche Regelung zum Urheberschutz und der Vertraulichkeit gehen Sie keine weitere Vertragsbindung ein. Sie sind in keiner Weise verpflichtet mit der Anmeldung im Kundenbereich eine Architektenleistung zu vereinbaren.
Auf Grund der gesetzlichen Regelung zu Vertragsabschlüssen im Internet kann die Freischaltung des Internen Bereiches erst nach 14 Kalendertagen nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen.
Sie bekommen ca. 14 Kalendertage nach der Freischaltung Ihre persönliche Zugangsberechtigung für 90 Kalendertage kostenfrei per Post nach Hause.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das jede Verletzung des Urheberrechtes strafrechtlich verfolgt wird und erhebliche Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
Neuss den 31.Dezember 2018
Volkmar Ortlepp
Dipl. Ing. (FH) Architekt
Sachverständiger für Barrierefreies Bauen
