
Das Honorar für alle hier gezeigten Entwürfe basiert auf der HOAI der Bundesrepublik Deutschland. Auf Grund der hohen Variabilität der Entwürfe sowie des Schwierigkeitsgrad biete ich die Leistungen an Endkunden in Honorarzone III mit dem Mittelsatz 50 % an.
Entsprechend §11 (3) der HOAI gewähre ich für Privatkunden für ein einmaliges Bauvorhaben einen Preisnachlass von 50 % auf die Leistungsphasen 1-5.
Interessierte Bauträger bitte ich um Kontaktaufnahme bezüglich eines Honorarangebot. Eine entsprechende Anwendung des § 11, Absatz 2 sowie 3 HOAI ist grundsätzlich möglich.
Für die Nachbarländer Österreich und Schweiz bitte ich Sie um eine schriftliche Honoraranfrage.
Unter einem entsprechenden Link kann die HOAI eingesehen bzw. heruntergeladen werden.
Für alle Entwürfe liegen entsprechend der Baukostenberechnungen Vertragsentwürfe über Honorarvereinbarungen vor.
Es wird vorab darauf hingewiesen das mit einem Vertragsabschluss lediglich das einmalige Nutzungsrecht zur Errichtung eines Gebäudes entsteht.
Kunden werden ausdrücklich darauf hingewiesen das es sich um Entwürfe für Serienbauten handelt. Es entsteht beim Kunden kein Anspruch auf ein Nutzungsrecht auf einen Entwurf als Unikat.
Trotz der Bitte an Kunden durch Add On´s und Plug In´s ein Serrienhaus indivuell zu gestalten kann ich nicht ausschließen das im Einzelfall ein gleiches Gebäude in der unmittelbaren Nachbarschaft errichtet wird.
Die Kunden werden hier ausdrücklich darauf hingewiesen das Bauten mit identischer Planung oder ähnlicher Planung in der unmittelbaren Nachbarschaft errichtet werden können.
Auf Grund der geltenden Rechtsprechung entsteht das urheberrechtliche Nutzungsrecht des Bauherren erst bei Erbringung der vollständigen Grundleistungen in den Leistungsphasen Grundlagenermittlung, Vorentwurf, Entwurf, Genehmigungsplanung sowie der Ausführungsplanung.
Aus diesem Grund kann ich für die Planung der Entwürf in den Leistungsphasen 1-4 keine stufenweise Beauftragung von Architektenleistungen anbieten.
Es wird daher lediglich ein Komplettpakt der Leistungsphasen 1-4 nach HOAI, sowie der Leistungsphase 5, der Ausführungsplanung angeboten.
Weitere Leistungsphasen für Ausschreibung und Bauleitung werden zur Zeit aussschließlich im Großraum Düsseldorf-Köln in den Kommunen Düsseldorf, Korschenbroich, Kaarst, Meerbusch, Neuss, Dormagen, Jüchen, Grevenbroich, Rommerskisrchen, Pulheim sowie im Kölner Norden angeboten.
Neuss-Allerheiligen, 03. Juni 2026
