Wenn in einem Baugebiet der Bebauungsplan oder die Umgebung keine höhere Bebauung ermöglicht kann Wohnraum auch im Untergeschoss realisiert werden. *
Um diesem zusätzlichen Wohnraum im Untergeschoss zu schaffen ist eine entsprechende Belichtung notwendig. Ebenso ist der Nachweis des ersten und zweiten Rettungsweges notwendig.
Auf Wunsch kann ein Teilbereich des Untergeschosses auch zum Wohnraum ausgebaut werden. ** Mit Terrassenbereich im Untergeschoss, Sicherheitswartezone für Rollstuhlfahrer und Aussentreppe in den Garten.
Dazu gibt es für alle Haustypen vom Bungalow bis zum Mansarddachhaus verschiedene Varianten des Untergeschosses.
Lassen Sie sich beraten !
*Soweit keine planungsrechtlichen Aussschlüsse existieren. ** Die Belastung auf Radon ist zu prüfen
