Ab einer gewissen gestalterischen Höhe, die von Gerichten unterschiedlich definiert wird entsteht bei einen Entwurf eines Gebäudes automatisch ein Urheberrecht.
Alle gezeigten Hausentwürfe sind durch mich, Dipl. Ing. (FH) Architekt Volkmar Wolfram Ortlepp, Max-Ernst-Str. 2 , 41470 Neuss- Allerheiligen entworfen worden.
Seit dem 18.06.2015 sind die Entwürfe der Haussserie Village im Notariat Buhmann in Brandenburg hinterlegt.
Die Hausserien Ratio, Domus, Vicus, sind seit Februar 2024 ebenfalls über Priormat gesichert
Bitte haben Sie Verständnis, das im öffenttlich zugänglichen Bereich der Webeseite keine Grundrisse der Häuser gezeigt werden.
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Sie können sich gerne ab 30. Juni 2021 kostenfrei als Interessent im Kundenbereich anmelden.
Solange bitten wir Sie persönlichen Kontakt aufzunehmen.
Sie finden den Kundenbereich unter dem Punkt Serienhäuser/Grundrisse oder Sie folgen dem Link :
Die Einsichtnahme der Entwürfe im geschützten Kundenbereich ist für Sie für einen Zeitraum von 90 Tagen kostenfrei. In dieser Zeit können Sie sich alle Entwürfe ansehen und in Ruhe entscheiden welcher Haustyp für Sie in Frage kommt.
Die Grundrisse aller Hausserien wurden in einem zeitaufwändigen Prozess auf eine multifunktionelle Nutzung sowie die Einhaltung der Barrierefreiheit nach DIN 18040-2 optimiert.
Alle Haustypen sind vom Grundsatz im Erdgeschoss barrierefrei in Sinne des Schutzzieles der DIN 18040-2R. Es ist grundsätzlich* möglich, auf Grund der Struktur der Gebäude ein Einfamilienhaus zu einem Zweifamilienhaus aufzutrennen. So kann der Platz der in der Familienphase für Kinder genutzt wird später als eigenständige Wohnung genutzt werden.
*Gilt nicht bei Hausmodellen mit Aufzugsanlage
Auch ich muss mich als Architekt vor Plaigaten schützen.
Um es rechtlich zu unterbinden das mein geistiges Eigentum illegal kostenfrei kopiert und genutzt wird, wird mit Ihnen bei der Anmeldung ein Vertrag über die Anerkennung meiner Urheberrechte geschlossen. Weiter sichern Sie die Vertraulichkeit der erhaltenden Informationen durch Ihre Person zu.
Es wird ohne Ihren ausdrücklichen Wunsch kein Architektenvertrag abgeschlossen. Bis auf die vertragliche Regelung zum Urheberschutz und der Vertraulichkeit gehen Sie keine weitere Vertragsbindung ein.
Sie sind in keiner Weise verpflichtet mit der Anmeldung im Kundenbereich eine Architektenleistung zu vereinbaren.
Auf Grund der gesetzlichen Regelung zu Vertragsabschlüssen im Internet kann die Freischaltung des Internen Bereiches erst nach 14 Kalendertagen nach Ablauf der Widerrufsfrist erfolgen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen das jede Verletzung des Urheberrechtes strafrechtlich verfolgt wird und erhebliche Schadenersatzforderungen geltend gemacht werden.
Neuss im Mai 2021
Volkmar Ortlepp
Dipl. Ing. (FH) Architekt
Sachverständiger für Barrierefreies Bauen
